Erziehungsbeistandschaften

Angebot:

Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII.

Rahmenbedingungen:

  • Feststellung eines ambulanten Unterstützungsbedarfs durch Kliniken, Psychiatrien, Schule, Eltern oder dem Jugendlichen selbst
  • Anfrage vom Jugendamt
  • Gemeinsames Gespräch mit allen Beteiligten (Vorstellungsgespräch) zur Vereinbarung von Art, Inhalt und zeitlichem Umfang der  Hilfe. Diese Ziele werden im Hilfeplan festgehalten und mindestens alle sechs Monate überprüft.

Zielgruppe:

  • Kinder und Jugendliche, die in bestimmten Bereichen gezielte pädagogische Unterstützung und Förderung benötigen (bei Jugendlichen zur Abgrenzung des Betreuten Wohnens aber keine finanzielle Unterstützung durch die Jugendhilfe benötigen)
  • die nach einem Klinik– oder Psychiatrieaufenthalt eine ambulante Begleitung und Unterstützung benötigen
  • die im Anschluss an eine Hilfe nach § 32 oder § 34 SGB VIII Nachbetreuung benötigendie zusätzliche Förderung in Ergänzung zu § 32 und § 34 SGB VIII benötigen.

Betreuung:

Das Mädchen oder der Junge wird von einer konstanten Bezugsperson (pädagogische Fachkraft) betreut.
In der Regel erfolgt die Betreuung zu fest vereinbarten Terminen.
Die Häufigkeit und Intensität richtet sich nach dem Bedarf.
Die Betreuung kann einerseits im häuslichen Umfeld, also im Elternhaus, bei älteren Jugendlichen oder jungen Erwachsenen auch in einer eigenen Wohnung erfolgen. Andererseits kann die Betreuung aber auch in Räumlichkeiten des Evang. Hohberghauses, Schule, etc. oder dort, wo der Jugendliche anzutreffen ist, statt finden.

Ziele:

  • Unterstützung und Begleitung im schulischen Bereich, in der Ausbildung oder bei der Integration in die Arbeitswelt
  • Begleitung und Unterstützung bei der Verselbständigung
  • Hilfestellungen und Begleitung bei Schwierigkeiten im häuslichen Bereich (im Gegensatz zur Sozialpädagogischen Familienhilfe steht dabei das Kind/der Jugendliche im Vordergrund)
  • Hilfestellung und Unterstützung im persönlichen Bereich
  • Nachbetreuung im Sinne von Begleitung therapeutischer Prozesse nach Psychiatrie oder Klinikaufenthalt

Bei der Betreuung wird das soziale Umfeld miteinbezogen. Die Familie des Kindes oder Jugendlichen spielt dabei in der Regel ebenfalls eine Rolle. Zu ihr soll der Bezug erhalten bleiben, ihre Ressourcen sollen genutzt werden. 

Anfragen und Informationen:

Inge Stratmann
Tel: 07252 587117
Fax: 07252 587200
ambulante.jugendhilfe@hohberghaus.de